CE-Kennzeichnung

CE-KENNZEICHNUNG & EN 1090-1 ZERTIFIZIERUNG

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung "Conformité Europiénne" (abgekürzt CE) eingeführt, die den Handel zwischen den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten fördern und darüber hinaus die Produktsicherheit für die Anwender erheblich verbessern soll.

Seit dem 01.07.2014 sind alle Unternehmen, die Produkte im Bereich Geländerbau vertreiben bzw. einsetzen, dazu verpflichtet, eine sogenannte Leistungserklärung vorweisen zu können.

Eine CE-Kennzeichnung bedeutet, dass für jedes einzelne Produkt in Übereinstimmung mit der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 eine Leistungserklärung zur Verfügung stehen muss.
Dabei ist die CE-Kennzeichnung kein Prüfsiegel oder ein Maß für die Eignung des Produktes im Rahmen geltender Bauvorschriften. Vielmehr zeigt diese die Produktleistung für wesentliche Produkteigenschaften und deren Beurteilung nach harmonisierten Standards an. Mit dieser Kennzeichnung erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um ein problemloses Einsetzen der Produkte zu ermöglichen, z. B. Schweißbarkeit, Zugfestigkeit, Maße, Toleranzen, Gewichte u.ä.
Mit Hilfe dieser Informationen kann man entscheiden, ob das Produkt für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. An der CE-Kennzeichnung erkennt der Verbraucher, dass ein Produkt allen einschlägigen EU-Vorschriften entspricht und somit in der gesamten EU vermarktet werden darf.

DIN EN 1090-1

Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung ist eine Zertifizierung nach EN 1090-1, die sowohl die Qualifikation der Mitarbeiter und der technischen Ausrüstung als auch die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produktionseigenschaften der Bauteile nachweist.

Download: Zertifikat nach EN 1090-1 (PDF)